Informationen zum BAföG
Gemäß §48 BAföG müssen BAföG-Empfänger/-innen in der Regel ab dem 5. Fachsemester dem BAföG-Antrag eine Leistungsbescheinigung (“Formblatt 5”) beifügen, um weiterhin Ausbildungsförderung zu erhalten (Informationen zur Leistungsbescheinigung).
Mit dieser Bescheinigung weisen BAföG-Empfänger/-innen nach, dass sie ordnungsgemäß studieren und den jeweiligen Prüfungsordnungen entsprechend die üblichen Leistungen erbracht haben.
Einzureichende Unterlagen
Zur Ausstellung der Leistungsbescheinigung benötigt das Englische Seminar folgende Unterlagen:
- eine vom Akademischen Prüfungsamt ausgestellte aktuelle Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
- Bescheinigungen über alle Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht auf der aktuellen Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet sind
- ggf. Nachweise über die gegenwärtige Teilnahme an Kursen, die für die Berechnung der Leistungspunkte relevant sind
Bitte reichen Sie diese beim Fachkoordinator/BAföG-Beauftragten Florian Groß ein. Die Leistungsbescheinigung wird dann in der Regel direkt auf Basis der eingereichten Unterlagen ausgestellt.
Richtwerte
In der Regel sollten Sie im Fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang (Prüfungsordnung 2009) zum Ende des dritten bzw. vierten Fachsemesters die folgenden Punktzahlen erworben haben:
Erstfach Englisch | Schulischer Schwerpunkt (insgesamt 90 LP) | Außerschulischer Schwerpunkt (insgesamt 90-106 LP) |
Ende des 3. Fachsemesters | 46 LP | 47 LP |
Ende des 4. Fachsemesters | 67 LP | 63 LP |
Zweitfach Englisch | Schulischer Schwerpunkt (insgesamt 60 LP) | Außerschulischer Schwerpunkt (insgesamt 50-66 LP) |
Ende des 3. Fachsemesters | 30 LP | 28 LP |
Ende des 4. Fachsemesters | 46 LP | 42 LP |
Weitere Informationen zum Thema BAföG stellt das Studentenwerk Hannover zur Verfügung.

